Bayerischer Kultusminister initiiert Verwirrspiel um die Schulpflicht
Von Spaenle gewünschte Gesetzesänderung soll Herbstkindern des
Jahrgangs 2004 im August 2010 die Schultür vor der Nase zuschlagen
von Annegret Kempf
Lesen und Logik sollen Kinder lernen, die in die Schule kommen. Doch mit der Logik hapert es derzeit bei den Erwachsenen, die für die Einschulung in Bayern
zuständig sind. Einerseits bekamen im September auch die Eltern der
zwischen Oktober und Dezember 2004 geborenen Kinder Briefe der Stadt
München, in denen es hieß: "Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, es
ist soweit: Ihr Kind soll nächstes Jahr in die Schule kommen". Fast
zeitgleich ließ der bayerische Kultusminister Ludwig Spaenle in
einer Pressemitteilung und an den Kindergärten verkünden: Der
Einschulungsstichtag werde ab dem Schuljahr 2010/2011 der 30. September
sein. Die bis jetzt praktizierte Vorverlegung des Einschulungsalters habe sich nicht ausreichend bewährt.
Nach wie vor wird auf der Internetseite der Stadt München betont: Durch die Vorverlegung des Einschulungsalters wird die Zeit, in der Kinder nach wissenschaftlichen Erkenntnissen in hohem Maße aufnahme- und lernbereit sind, besser genutzt. Kein Wunder, denn noch ist der Bayerische Landtag, also der Gesetzgeber in Bayern, weit davon entfernt, die notwendige gesetzliche Grundlage für einen Rückzug von der Vorverlegung des Einschulungsalters zu beschließen.
Claudia Asang von der zuständigen Fachabteilung des Schul- und
Kultusreferats der Stadt München: „Die Bayerische Staatsregierung sieht
vor, den Stichtag der Einschulung zu ändern. Hierfür ist eine
Gesetzesänderung des Art. 37 des Bayerischen Gesetzes über Erziehungs-
und Unterrichtswesen (BayEUG) geplant.
Uns liegen derzeit weder ein Gesetzesentwurf, noch sonstige Informationen vor, wie diese Neuregelungen konkret aussehen werden.“
So kommt es, dass die ausführenden Behörden der geltenden Rechtslage entsprechend auch Kinder, die zwischen Oktober und Dezember 2010 sechs Jahre alt werden, zum Gesundheitstest
für die Einschulung bestellen. Dabei sind diese ABC-Schützen in spe für
das Kultusministerium mit Blick auf das kommende Schuljahr bereits
ausgemustert. Silke Hanz, Sprecherin des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus: „Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich im
Januar 2010 im Ministerrat behandelt werden.
Die Neuregelung soll ab 1. August 2010 in Kraft treten und somit bereits für die Einschulung zum Schuljahr 2010/11 gelten, das heißt, es werden die Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.09.2004 geboren wurden.“
Doch was wird aus den später geborenen Kindern des Jahrgangs 2004,
die sich schon lange auf ihren ersten Schultag freuen und vielleicht
unterm Weihnachtsbaum einen Schulranzen finden? Hanz: „Kinder, die
direkt von dieser Umstellung betroffen sind, weil sie im Oktober,
November und Dezember 2004 geboren wurden, sollen aufgrund der
Umstellung keinen Nachteil haben. Bei einem vorzeitigen Antrag auf
Einschulung sollen Elternwille und vorausgegangene Maßnahmen, zum
Beispiel Aufnahme in die Vorschulgruppe des Kindergartens, in
besonderem Maße berücksichtigt werden.“
Kommen Kinder, die zwischen Oktober und Dezember 2004
geboren worden sind, automatisch und verpflichtend im
kommenden Jahr in die Schule, oder ist diese Regelung tatsächlich
gekippt?
Nach der Neuregelung - wie oben beschrieben - sind diese Kinder im kommenden Schuljahr nicht schulpflichtig.
Werden Kinder, die bis vor kurzem als
"Pflicht-Erstklässler" galten, möglicherweise aufgrund
der überraschenden Kehrtwende des Ministeriums nicht in die Schule
gelassen, falls sie einen Früh-Einschulungstest nicht bestehen, dem sie
sich nach bisheriger Lage der Dinge gar nicht hätten unterziehen müssen?
Diese Kinder nehmen an dem gleichen Einschulungsverfahren teil,
das auch schulpflichtige
Kinder durchlaufen. Entscheidend ist der individuelle
Entwicklungsstand des Kindes, das heißt, die Frage, ob das Kind -
unabhängig vom Stichtag - aufgrund der körperlichen, sozialen und
geistigen Entwicklung voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
Bisher hatten die Eltern der in diesem Zeitraum geborenen Kinder
das Rücktrittsrecht, das heißt, sie konnten selbst entscheiden, ob sie
ihr Kind einschulen oder nicht. Ein Großteil der Eltern hat davon
Gebrauch bemacht, so dass die Neuregelung den meisten Eltern entgegen
kommt und nicht völlig überraschend ist.
Werden den Eltern der zwischen Oktober und Dezember 2004
geborenen Kindern die Kosten für das überraschende, zusätzliche
Kindergartenjahr erstattet?
Nein. Die Problematik stellt sich in der Praxis kaum. Die
Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass ein Großteil der
Eltern von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen und ihr Kind nicht
einschulen, zudem können sie ihr Kind, falls sie es für schulpflichtig
halten, auf Antrag einschulen.
Wird das G8 für diese Kinder zur Pflicht, damit sie bis zum
Berufsstart nicht noch mehr Zeit gegenüber den Schülern, die in den
Jahren vor ihnen geboren wurden und früher eingeschult werden mussten,
verlieren?
Kein Kind muss das achtjährige Gymnasium besuchen. Die Eltern
entscheiden in Absprache mit den Grundschullehrkräften sowie auf der
Basis der gültigen Übertrittsregelungen, welche weiterführende Schule
ihr Kind besuchen wird.
Warum hat sich die bisher praktizierte Vorverlegung des
Einschulungsalters, die auch einer Anpassung an den europäischen
Standard diente, nicht bewährt?
Die Neuregelung stellt deutlich die Entwicklung des einzelnen
Kindes in den Mittelpunkt: Wer schnell lernen kann und will, muss
schneller lernen dürfen; wer langsamer lernt, muss auch langsamer
lernen dürfen. Diese Ausrichtung wird dem einzelnen Kind
wesentlich besser gerecht als eine Einheitsregelung nach dem Motto Für alle Kinder das Gleiche.
Dennoch
gelingt es Bayern ja, das Durchschnittsalter der Kinder bei der
Einschulung zu senken, so dass für die Kinder in Bayern im
internationalen Vergleich die gleichen Bildungschancen bestehen.
FDP koppelt Zustimmung an verpflichtendes Vorschuljahr
Das Kultusministerium beruft sich als Grund für seinen Schwenk beim Einschulungsalter
auf eine Erhebung, die gezeigt habe, dass etwa 70 Prozent der Eltern
der Oktober- beziehungsweise Novemberkinder in den letzten Jahren von
ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht hätten. Auch beim
Koalitionspartner im Landtag, der FDP, spricht man vom mangelnden
Erfolg der früheren Einschulung als Grund für die überraschende
Kehrtwende.
Zu heterogen seien die Klassen, seit die Schulanfänger
nach aktuell geltendem Gesetz immer früher eingeschult wurden. Deshalb
sei man nun uniso für eine Rücknahme der Vorzeitigkeit gewesen, so die
bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag, Renate Will. Die Vize-Chefin der Bayern-FDP
erläutert die liberale Unterstützung der Lex Spaenle: „Die einen
konnten beim Schulstart schon lesen, rechnen und schreiben, sich aber
aufgrund mangelnder Feinmotorik noch nicht selber die Schuhe zubinden.
Andere neigten zu Aggressivität, weil es ihnen im Unterricht langweilig
wurde, da sie auch schon vor ihrer Einschulung lesen konnten: Sie
sollten aber nicht deshalb in eine Förderschule abgeschoben werden.
Wieder andere waren sprachlich absolut nicht fit oder konnten nicht
stillsitzen, so dass die Lehrer mit all den Anforderungen ihrer sehr
jung eingeschulten ABC-Schützen nicht zurechtkamen.“
Geschenkt bekommt die CSU die parteienübergreifende Einigkeit über eine Gesetzesänderung von der FDP dennoch nicht. Zustimmung gibt es „unter gewissen Voraussetzungen, zu denen eine flächendeckend qualitativ hochwertige, frühkindliche Bildung in den Kindergärten, speziell in einem verpflichtenden Vorschuljahr, gehören“, das die FDP derzeit durchdrücken will, betont die FDP-Bildungsexpertin.
Einen Betreuungsschlüssel von eins zu zehn und das Setzen von Standards
hielten die Liberalen für absolut notwendig. Will: „Die Kinder müssen
intensiv auf die Schule vorbereitet werden, etwa durch eine
ausführliche Beschäftigung mit Sprache, damit es gerecht beim Start in
die Schule zugeht.“
Ihr „Ja“ ist für die Liberalen auch an das neue Modell der
flexiblen drei Schul-Einstiegsjahre gekoppelt, in denen die Kinder in
Gruppen individuell gefördert werden, ohne dass ein Zweitklässler sitzen bleibt, weil er nicht das Glück hat, im Elternhaus ausreichend gefördert zu werden.
„Wir arbeiten uns – teils über Kompromisse - Stück für Stück vor, ebenso beim Thema der Ganztagsschulen, die nach FDP-Willen von den einzelnen Schulen selbständig gestaltet und qualitativ aufgewertet werden sollen“, strukturiert Will die Bildungspolitik der Landtags-Lieberalen. Und skizziert gleich noch ein weiteres Stück Bildungs-Freiheit: „Die Frage der Qualität einzelner Schulen, Schulverbände und Mittelschulen wird unweigerlich zu einer Auflösung der Sprengel führen. Die Sprengel-Aufteilung fällt – irgendwann wird die Aufhebung der Sprengel nicht mehr aufzuhalten sein und mit der Schulqualität, sowie der Notwendigkeit guter Ganztagsschulen, Hand in Hand gehen.“
2009-12-03 Anngegret Kempf
Text: © annegret.kempf@wirtschaftswetter.de
Illustrationen: ©aph
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